
Konzept
Hier findet ihr einen Auszug unseres Konzepts.
Räumlichkeiten
Die Betreuung findet in einem schönen 140 m² großen Altbauhaus in der Lechenicher Altstadt statt, welches vollständig auf die Bedürfnisse von U3 Kindern ausgerichtet ist.
Tagesablauf
Die Tagesabläufe in unserer Kindertagespflege sind sorgfältig gestaltet, um den Kindern sowohl abwechslungsreiche Erfahrungen zu ermöglichen, als auch ihren Bedürfnissen nachzugehen:
- 08:00 – 09:15 Uhr: Bringzeit
Die Eltern bringen ihre Kinder in die Kindertagespflegestelle. - 9:00 – 9:30 Uhr: Gemeinsames Frühstück
Hier steht für die Kinder ein gesundes Frühstück mit viel Obst und Rohkost bereit. - 09:45 – 10:00 Uhr: Morgenkreis
Wir setzen uns zusammen, um jedes Kind zu begrüßen und gemeinsam in den Tag zu starten. - 10:00 – 11:30 Uhr: Täglich wechselndes Programm
Jeder Tag bringt ein anderes Programm, um neue Dinge kennenzulernen. - 11:30 – 12:15 Uhr: Mittagessen
Gemeinsames Mittagessen, bei dem die Kinder zusammen am Tisch sitzen und eine ausgewogene Mahlzeit genießen. - 12:15 – 14:00 Uhr: Ruhezeit
Eine entspannte Phase, in der die Kinder sich ausruhen/schlafen können, um das Erlebte zu verarbeiten und Energie für den Nachmittag zu tanken. - Ab 14:00: Snackrunde, Freispiel, Abholzeit
Bis die Eltern kommen haben die Kinder die Möglichkeit noch einen kleinen nachmittags Snack einzunehmen und selbstbestimmt und ohne festgelegte Vorgaben zu spielen.
Pädagogische Ansätze
Die pädagogischen Ansätze der ungarischen Kinderärztin Emmi Pikler (1902-1984) und des dänischen Familientherapeuten Jesper Juul (1948-2019) dienen uns als Inspiration und liefern wichtige Impulse, Haltungen sowie Leitlinien für unsere Arbeit in der Kindertagespflege.
Wir sind der Meinung, dass in einer Kinderbetreuung folgende Prinzipien selbstverständlich sein sollten: gewaltfreie Kommunikation, Partizipation, der Fokus auf Beziehung statt Erziehung, Toleranz und eine wertfreie Herangehensweise.
Insbesondere im Kleinkindalter wird deutlich, wie essenziell eine sichere Bindung für eine ganzheitliche Entwicklung ist. Auch die Bindungstheorie nach John Bowlby beschreibt eine instabile Basis das Lernen neuer Fähigkeiten erschweren kann. (vgl. F. Becker-Stoll). Dementsprechend lautet die Devise: Ohne Bindung keine Bildung.
Ein zentrales Anliegen ist es, dass sich die Kinder in unserer Betreuung nicht nur sicher und geborgen, sondern auch ganzheitlich wahrgenommen fühlen. Ihr emotionales Wohlbefinden steht bei uns im Fokus. Nur in einer unterstützenden Umgebung können sie ein starkes Selbstwertgefühl sowie gesundes Selbstvertrauen aufbauen. Diese emotionalen Grundlagen sind entscheidend für ihre Selbstkompetenz, ihre Empathiefähigkeit und Stressbewältigung im weiteren Leben.
Auch die Naturpädagogik spielt in unserer Kindertagespflege eine wesentliche Rolle. Sowohl kurze Spaziergänge, als auch größere Ausflüge ermöglichen den Kindern, unmittelbare Naturerfahrungen zu machen und ihre Umgebung auf spielerische Weise zu erkunden. Der naturpädagogische Ansatz trägt dazu bei, ihre Neugier zu wecken, die sozialen Fähigkeiten zu stärken und eine positive Beziehung zur Umwelt aufzubauen.
Unser Bild vom Kind ist geprägt von der Überzeugung, dass Kinder kompetent sind und in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen. Sie sind gleichwürdige Menschen, denen es lediglich an Erfahrung fehlt. Kinder benötigen sanfte Begleiter, die ihnen ermöglichen, ihre Fähigkeiten zu entfalten, indem sie eine altersgerechte, sichere und ansprechende Umgebung gestalten.
Ernährung
Wir wünschen uns, dass die Mahlzeiten in unserer Kindertagespflege stets mit Freude verbunden werden. Daher ist es uns wichtig, dass die Kinder selbst darüber entscheiden, ob und wie viel sie essen möchten. Die Entscheidung, mit Besteck oder den Fingern zu essen, liegt ebenfalls bei den Kindern. Wir streben danach, ein Vorbild für gutes Verhalten am Tisch zu sein, lassen aber auch Raum für sinnliche Erfahrungen.
Grundsätzlich servieren wir gesunde, ausgewogene, vegetarische Mahlzeiten überwiegend in Bio Qualität. Besonderen Wert legen wir darauf, dass der verwendete Zucker natürlichen Ursprungs ist (z.B. süßen wir mit Bananen, Apfelmark oder Datteln) und die Gerichte möglichst zuckerarm sind.
Sicherung der Rechte von Kindern
Wir versichern ausdrücklich, dass wir die zehn Grundrechte der Kinder gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in unserer Betreuung konsequent respektieren und umsetzen.
Die 10 Grundrechte sind:
- Recht auf Gleichheit: Kein Kind darf benachteiligt werden. Es darf zum Beispiel keine Rolle spielen, welches Geschlecht das Kind hat, welche Sprache es spricht und welche Hautfarbe oder Religion es hat.
- Recht auf Gesundheit: Alle Kinder haben das Recht, gesund aufzuwachsen. Wir achten darauf, dass sie sowohl eine gesunde und ausgewogene Ernährung, als auch sauberes Trinkwasser zu sich nehmen. Außerdem sollen sie bei Krankheit ausreichend behandelt werden.
- Recht auf Bildung: Jedes Kind hat das Recht zur Schule zu gehen. Doch auch bereits vor dieser Phase nehmen wir unseren Bildungsauftrag in der Kindertagespflege ernst.
- Recht auf Spiel und Freizeit: Alle Kinder dieser Welt sollen spielen dürfen. Sie haben das Recht, Sport zu machen, künstlerisch tätig zu sein und sich auszuruhen.
- Recht auf freie Meinungsäußerung: Jedes Kind hat das Recht, seine Meinung frei zu sagen. Erwachsene sollen die Kinder dabei ernst nehmen und sie bei allen Dingen, die sie oder ihre Gemeinschaft betreffen, mitsprechen zu lassen.
- Recht auf Schutz vor Gewalt: Dieses Recht garantiert jedem Kind das fundamentale Anrecht auf physische und psychische Unversehrtheit. Es fordert eine Umgebung, in der Kinder vor jeglicher Form von Misshandlung, Vernachlässigung oder Ausbeutung geschützt werden.
- Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht: Kinder, die Krieg miterleben oder flüchten müssen, sind besonders vielen Gefahren ausgesetzt. Sie haben ein Recht auf besonderen Schutz.
- Recht auf Schutz vor Ausbeutung: Kein Kind muss eine Aufgabe erfüllen, wenn seine Gesundheit oder Entwicklung dadurch gefährdet werden.
- Recht auf elterliche Fürsorge: Alle Kinder haben das Recht, bei ihrem Vater oder ihrer Mutter zu leben – auch wenn diese getrennt leben. Die Eltern kümmern sich um das Wohl ihres Kindes.
- Recht auf besondere Betreuung bei Behinderung: Kinder mit Beeinträchtigungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen. Oft benötigen sie aber eine besondere Betreuung.
Schutzauftrag
In unserer Kindertagespflege liegt unser zentraler Schutzauftrag darin, jedes Kind in unserer Obhut bestmöglich zu schützen und zu fördern. Dies beinhaltet nicht nur die physische Sicherheit, sondern auch die emotionale Wohlbefindlichkeit. Durch einfühlsame Betreuung und klare Kommunikation schaffen wir eine Umgebung, in der jedes Kind sich sicher und geborgen fühlen kann. Unser Engagement gilt dem Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, Vernachlässigung oder Diskriminierung.
Wir legen besonders großen Wert auf die Prävention vor sexualisierter Gewalt. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Förderung eines positiven Körperbewusstseins. Wir unterstützen die Kinder darin, ihre Körperteile korrekt zu benennen und ein gesundes Verständnis für ihren eigenen Körper zu entwickeln. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auch darauf, den Kindern beizubringen, ihre eigenen Grenzen zu erkennen und diese auf angemessene Weise zu kommunizieren. Durch den morgendlichen „Kinderschutzrap“ und einfühlsame Gespräche tragen wir dazu bei, dass die Kinder sich sicher fühlen und ein Bewusstsein für die Wahrung ihrer persönlichen Integrität entwickeln.
Wir haben ein Verbandbuch stets griffbereit, um im Falle einer konkreten Verletzung relevante Informationen einzutragen, darunter Hergang, Gesundheitsschaden, Auffälligkeiten, Verletzungen, Ursachen sowie eine Beschreibung der ergriffenen Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Durch regelmäßige Fortbildungen und eine offene Kommunikation mit den Eltern stellen wir sicher, dass unser Schutzauftrag stets auf dem neuesten Stand ist und die individuellen Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert Kindeswohlgefährdung als Gefahr für das geistige, körperliche und seelische Wohl des Kindes, wenn die Erziehungsberechtigten nicht in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden. Nur unter diesen Bedingungen ist staatliches Eingreifen gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat den „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ (§ 8a SGB VIII) verabschiedet, bei dessen Umsetzung Kindertagespflegestellen mitverantwortlich sind. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung können die äußere Erscheinung des Kindes, sein Verhalten, das der Erziehungspersonen sowie die familiäre und Wohnsituation sein. Ein Verfahren nach § 8a SGB VIII wird jedoch nur durch schwere Schädigung des Kindes durch Gewalt oder Vernachlässigung ausgelöst. In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wurden Verfahrensschritte entwickelt, um auf mögliche Gefährdungen schnell und sicher zu reagieren.